Die italienische Agentur für Zoll und Monopole (ADM) hat Polymarket auf ihre Liste der nicht autorisierten Glücksspielseiten gesetzt. Diese regulatorische Maßnahme markiert die zweite Sperrung der Plattform im Land und folgt jüngsten Einschränkungen in mehreren europäischen Märkten.
Die Entscheidung der ADM stellt die in New York ansässige Vorhersageplattform neben illegale Offshore-Wettanbieter. Die Agentur muss nun einen Bericht an die Staatsanwaltschaft Rom einreichen, was strafrechtliche Verfahren auslösen kann. Italien verfügt über einen der größten Wettmärkte des Kontinents, wobei die Bruttospieleinnahmen im Dezember 333,7 Mio. € erreichten.
Der Online-Bereich wurde im vergangenen Jahr umstrukturiert, wobei die aktiven Lizenzen auf 46 Anbieter begrenzt und die Möglichkeit zum Betrieb von markenspezifischen Oberflächen entfallen ist.
Europäische Regulierungsmaßnahmen und Marktumfang
Vorhersageplattformen stehen in der gesamten EU unter koordinierter Aufsicht. Polymarket wurde 2024 in Frankreich und 2025 in Belgien gesperrt, während spanische Behörden im April eine vorübergehende Einschränkung zusammen mit dem Konkurrenten Kalshi verhängten. Neun europäische Regulierungsbehörden starteten letzten Monat eine gemeinsame Initiative, um Fragen zum Spielerschutz und zur Marktintegrität zu adressieren.
In Deutschland hat die GGL eine Untersuchung gegen ADI Predictstreet eingeleitet, die Anfang dieses Jahres eine Glücksspiellizenz in Gibraltar erhalten hatte. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wies zudem darauf hin, dass Ja-Nein-Verträge mit festen Auszahlungen möglicherweise als Binäroptionen eingestuft werden, was ihre Vermarktung an Privatkunden einschränkt.
Der Zeitpunkt der italienischen Sperrung fällt mit einem Sponsoring-Abkommen im Wert von 19 Mio. € zwischen Polymarket und dem Serie-A-Verein SS Lazio zusammen, das im April 2026 bekanntgegeben wurde. Stefano Tino, Geschäftsführer der Südeuropa-Sparte von Betsson, erklärte: „Die Entscheidung der ADM unterstreicht das Prinzip, dass einheitliche Vorschriften für alle Marktteilnehmer gelten müssen.“
Polymarket befand sich Ende 2025 bereits zuvor auf der ADM-Blacklist, wurde jedoch nach rechtlichen Schritten vor dem Verwaltungsgericht der Region Latium wieder aufgenommen. Die aktuelle Einschränkung macht diese frühere Regelung obsolet.